Änderungen bei der Steuerberechnung

Das nicht steuerpflichtige Jahreseinkommen steigt pro Erwachsenem von 10.908 EUR im Jahr 2023 auf 11.604 EUR im Jahr 2024 und pro Kind von 6.024 EUR im Jahr 2023 auf 6.384 EUR im Jahr 2024.

Im Jahr 2023 gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent weiterhin für ein zu versteuerndes Einkommen von 62.810 EUR oder mehr. Dieser Betrag erhöht sich 2024 auf 66.762 EUR. 

Darüber hinaus wird der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen fällig, die mehr als 18.130 EUR Einkommensteuer pro Jahr zahlen.